umfassen Termin- und Eiltransporte vom Briefumschlag bis zu Teil- und Komplettladungen nach ganz Europa.
Haben Sie ein Transport- oder Lieferproblem ?
Rufen Sie uns an, wir holen Ihre Ware/n sofort ab und liefern noch am gleichen Tag bei Ihrem Kunden an.
Unsere Mitarbeiter sind alle Luftfracht geschult, um Luftfrachtsendungen jederzeit und sicher zu transportieren.
Europaweiter Kurierdienst:
Für den Europaweiten Kurierdienst stehen Ihnen unsere Fahrzeuge vom Caddy bis zum LKW zur Verfügung.
Unser Fahrzeuge sind mit GPRS Ortungssystemen, Handy, Navigation und passender Ladungssicherung ausgestattet.
Pünktliche Abholungen und Zustellungen seit 1989 ...
Komplettladungen:
Gerne übernehmen wir die Vermittlung für Teil- und Komplettladungen Ihrer Güter
Messe / Lokal / Geschäftsabholungen:
Sie suchen Fahrzeuge für Messe- oder Geschäftsabholungen ?
Ein Teil unserer LKW´s sind mit Hebebühnen versehen, so dass wir Ihre Ware ordentlich und gesichert übernehmen können.
Lager:
Wir Verfügen über reichlich beheizte Lagerfläche und übernehmen gerne für Sie:
- Kommissionieren, Verpacken und Versenden
- Einlagerungen mit Umschlagsmöglichkeiten
Luftfracht:
Gerne übernehmen wir die Abwicklung Ihrer Luftfrachtsendung
Bundesweiter Stückgutverkehr / Europaweiter Stückgutverkehr:
Tägliche Abfahrten mit ausgewählten Partnern ins deutsche- und europäische Netz - 24 / 48 Stunden
Folgende Fahrten führen wir teilweise bereits seit Gründung unserer Firma im Jahre 1989 für langjährige, zufriedene Kunden aus:
- Täglich mehrfach Arzneimittelbelieferung an Apotheken
- Belegguttransporte
- Postservice ( Hol- und Bringdienst Ihrer Post )
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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuster Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. –ereignis auf 1. Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
